Das allgemeine Zivilrecht umfasst die grundsätzlichen Regelungen für Rechtsverhältnisse und Rechtsgeschäfte einschließlich der Verträge unter natürlichen und juristischen Personen.
Hierzu gehören unter anderem:
- vertragliche Schuldverhältnisse
- Streitigkeiten aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen
- Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabe)
- Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlung)
- Unterlassungsansprüche