Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt.
Unsere Leistungen in diesem Bereich sind insbesondere:
- Beratung im Falle der Trennung
- Aufsetzen von Eheverträgen, Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
- Beratung und Vertretung in Scheidungsverfahren einschließlich der Folgesache Versorgungsausgleich
- Hilfe bei Sorgerechtsstreitigkeiten (elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht)
- Regelung des Umgangs
- Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche (eheliches Güterrecht), Zugewinnausgleichsverfahren
- Verteilung des Hausrats
- Vertretung in Abstammungsverfahren (Vaterschaftsanfechtung bzw. Vaterschaftsfeststellung)
- Gewaltschutzverfahren