Das allgemeine Zivilrecht umfasst die grundsätzlichen Regelungen für Rechtsverhältnisse und Rechtsgeschäfte einschließlich der Verträge unter natürlichen und juristischen Personen.

Hierzu gehören unter anderem:

  • vertragliche Schuldverhältnisse
  • Streitigkeiten aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen
  • Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabe)
  • Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlung)
  • Unterlassungsansprüche

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