Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht). Es liefert die Regeln für die Begründung, Durchführung und die Beendigung des Dauerschuldverhältnisses Arbeitsvertrag.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Arbeitsvertragsprüfung
  • Abmahnungen
  • Kündigung bzw. Kündigungsschutz
  • Vergütungsfragen, Durchsetzung von Lohnforderungen
  • Abfindung
  • Aufhebungsvertrag
  • Urlaub und Krankheit
  • Arbeitszeugnis